WAS WIR BEREITS ERREICHEN KONNTEN:
Erfahrung
28 Jahre
Über 28 Jahre Erfahrung im Bereich Mieterhöhungen
Mieterhöhungen
562
Durchgeführte Mieterhöhungen in Ingolstadt
Erhöhungsbetrag
101.160 €
Erhöhungsbetrag aller durchgeführten Mieterhöhungen
MIETANPASSUNGS MÖGLICHKEITEN
Wie können Sie die Miete anpassen?
INDEXMIETE
Eine Möglichkeit zur Mietanpassung bildet die bereits im Mietvertrag vereinbarte Erhöhungen in form einer Indexmiete. Somit richtet sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
STAFFELMIETE
Mit einer im Mietvertrag festgehaltenen Staffelmiete sind jährlich steigende Mieten möglich. Jede andere Mieterhöhungen bis auf die der Modernisierung sind dafür aber ausgeschlossen. Sie bildet allerdings eine planbare Basis zur Mietanpassung.
Vergleichsmiete
Für alle die keine Index- oder Staffelmiete vereinbart haben, gibt es die Möglichkeit die Miete durch ortsübliche Vergleichsmieten anzupassen. Hierbei werden drei vergleichbare Wohnungen herangezogen, in denen eine höhere Miete bezahlt wird.
MODERNISIERUNG
Die Kosten für Modernisierungen können nach § 559 BGB mit bis zu 8 % jährlich auf den Mieter und dessen Miete umgelegt werden. Hierbei gelten die Gesetzlichen fristen und Bedingungen sowie eine maximale Erhöhung von 3€/m² innerhalb von sechs Jahren
Unser Service für Sie
Schnell. Einfach. Ohne Risiko*
1. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an uns.
Wir bieten im Bereich der Mieterhöhung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dazu übermitteln Sie uns in wenigen Klicks Ihre Vertragsdaten. Wir prüfen die Daten und ermitteln die mögliche Mieterhöhung für Sie.
2. Sie senden uns alle wichtigen Unterlagen zu.
Zur Durchsetzung Ihres Anspruch benötigen wir einige Nachweisdokumente, die Sie uns bequem per E-Mail an info@mietanpassung.in übermitteln können. Bitte geben Sie als Betreff Ihre Fallnummer an.
3. Wir prüfen Ihren Fall und melden uns zurück.
Im nächsten Schritt überprüfen wir die Vertraglichen Gegebenheiten. Im Gegensatz zu der Erstüberprüfung schauen wir uns hierzu Ihren Mietvertrag sowie die Ausstattung der Wohnung genauer an und prüfen basierend auf den vorliegenden Informationen die Erfolgsaussichten Ihrer Mieterhöhung.
4. Wir übernehmen die Mieterhöhung mit Ihrem Mieter.
Sobald wir alle Details Ihres Falls kennen, übernehmen wir die Durchsetzung Ihres Anspruchs. Hierbei wird der Mieter von uns Angeschrieben und die Mieterhöhung mitgeteilt. Während dieses Prozesses kann es dazu kommen das der Mieter Rücksprache mit uns hält.
5. Mit dem Wirksamwerden der Mieterhöhung erhalten Sie unsere Abrechnung.
Nach erfolgreicher Mieterhöhung erhalten Sie unsere Provisionsabrechnung. Diese beläuft sich auf das sechsfache der erzielten Monatlichen Mieterhöhung. Diesen Betrag zahlen Sie nur bei erfolgreicher Mieterhöhung.
6. Falls eine Abwehr der Mieterhöhung erfolgt.
Im Fall einer erfolgreichen Abwehr der Mieterhöhung, vermitteln wir Sie gerne an einen unseren Partneranwälte aus Ingolstadt. Natürlich müssen Sie in diesem Fall nichts für unseren Service zahlen.
Ablauf & Fristen
Bei Mieterhöhungen gelten folgende Fristen
Mietpreiserhöhungen dürfen nur alle zwölf Monate erfolgen (vgl. § 558 2 BGB).
Wir setzen uns mit dem Mieter Schriftlich in Verbindung und kündigen die Mieterhöhung an.
Mieter haben nach dem Erhöhungsverlangen zwei Monate Zeit für eine Zustimmung/einen Widerspruch (vgl. § 558 BGB).
Im dritten Monat nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens ohne Widerspruch des Mieters (§ 558 b BGB) ist die Mieterhöhung wirksam geworden und ist “mit Beginn des dritten Monats” nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens fällig.”
Diese gilt für Vermieter bis zum Ablauf des fünften Monats nach Aussprache der Mieterhöhung bei ausbleibender Reaktion und Zahlung des Mieters.
Die wichtigsten Fakten
Frühestens 15 Monate nach Einzug darf die Miete angehoben werden.
Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen.
Die Erhöhung darf in Ingolstadt innerhalb von drei Jahren nicht höher als 15 Prozent liegen.
Unter bestimmten Umständen dürfen die Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden.
Eine Mieterhöhung muss immer begründet werden.
Rechenbeispiel
Wie könnte Ihre Mieterhöhung aussehen
Aktuelle Situation
Größe der Wohnung | 62 m² |
Aktuelle Miete pro m² | 8,00 € |
Aktuelle Miete pro Monat | 496,00 € |
Nach der Mieterhöhung
Mieterhöhung um 15% pro Monat | 74,40 € |
neue Miete pro m² | 9,20 € |
Neue Miete pro Monat | 570,40 € |
Ihre Steigerungen
Summe der Mieterhöhung für 12 Monate | 892,80 € |
Summe der Mieterhöhung für 24 Monate | 1.785,60 € |
Summe der Mieterhöhung für 36 Monate | 2.678,40 € |
Unsere Provision
Kosten für Mieterhöhung* | 446,40 € |
* alle Preise inkl. MwSt. Die Kosten der Mieterhöhung belaufen sich auf das sechsfache der erzielten monatlichen Mieterhöhung. Ein Individuelles Angebot erhalten Sie hier.
Ohne Kostenrisiko*