Diese gilt für Vermieter bis zum Ablauf des fünften Monats nach Aussprache der Mieterhöhung bei ausbleibender Reaktion und Zahlung des Mieters.
Diese gilt für Vermieter bis zum Ablauf des fünften Monats nach Aussprache der Mieterhöhung bei ausbleibender Reaktion und Zahlung des Mieters.